Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §67 SGB XII

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Betreuungsform der offenen Hilfe. Es soll Menschen mit Unterstützungsbedarf ein Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Die Bewältigung der Problemlagen soll dabei im Sinne der hilfebedürftigen Person geschehen. Das Angebot ist auf einen kurzen Zeitraum beschränkt und dient dabei auch als Orientierungsphase.

Zielgruppe – Für Wen sind wir da?

Die Hilfe kann von volljährigen Menschen genutzt werden, welche besondere soziale Schwierigkeiten haben, hierzu zählen:

  • fehlender oder nicht gesicherter Wohnraum
  • ungesicherte wirtschaftliche Grundlagen
  • Schuldenproblematiken
  • Gewaltgeprägte Lebensumstände
  • Entlassung aus geschlossenen Einrichtungen
  • Gesundheitliche Schwierigkeiten
  • Suchtproblematiken

Wohnungsnotfallhilfe

Die Wohnungsnotfallhilfe richtet sich an Menschen ohne festen Wohnsitz. Primäres Ziel ist hier die Beseitigung der Wohnungslosigkeit. Dies kann für Betroffene eine große Herausforderung darstellen, aus diesem Grund bietet die SWIDGE GbR eine Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringungsmöglichkeit in einer Notwohnung an, bis ein eigener Wohnraum gefunden werden kann.

Das Ziel ist ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu erreichen. Weiter sollen Alltagskompetenzen erhalten und entwickelt werden, um perspektivisch eine selbstständige Bewältigung des Lebensalltags meistern zu können.

  • Schuldenproblematik
  • gewaltgeprägte Lebensumstände
  • Entlassung aus geschlossenen Einrichtungen (z.B. Haft)
  • gesundheitliche Schwierigkeiten
  • Suchtproblematik

Ziele

Das Ziel ist ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu erreichen. Weiter sollen Alltagskompetenzen erhalten und entwickelt werden um perspektivisch eine selbstständige Bewältigung des Lebensalltags meistern zu können. Auch soziale Kompetenzen im Umgang mit dem Umfeld des Menschen sollen entwickelt werden, aber auch die Förderung im Umgang mit Geld und der Erwerbstätigkeit bzw. den Einsatz auf dem ersten Arbeitsmarkt werden anvisiert. Um eine soziale Isolation zu vermeiden wird ebenfalls im Bereich der Freizeitgestaltung mit dem Klienten gearbeitet.

  • Wohnungserhalt oder –beschaffung, Wohnraumpflege, Lebenspraxis
  • Schuldenklärung und –regulierung, finanzielle Haushaltsplanung
  • gesicherter Leistungsbezug (z.B. Bürgergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld)
  • stabile gesundheitliche Situation, sowie Anbindung an ein ärztliches Netzwerk
  • Beschaffung oder Erhalt einer Arbeitsstelle, Klärung der beruflichen Perspektive
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bzw. in der Gemeinschaft
  • Erhalt bzw. Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Motivation zur Freizeitgestaltung
  • Aufbau von sozialen Kontakten
  • Beseitigung oder Linderung der sozialen Schwierigkeiten

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat das Ziel die Leistungsberechtigten bei der Führung eines ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten entsprechenden, selbstverantwortlich gestalteten und organisierten Lebens zu unterstützen. Insbesondere durch Beratung und persönlicher Betreuung sollen die Leistungsberechtigten zur Selbsthilfe befähigt, ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und die Führung eines menschenwürdigen Lebens gesichert werden ( §2 Abs. 1 der DVO zu §69 SGB XII)

Umsetzung der Ziele

  • aktive Wohnungssuche durch Zusammenarbeit mit privaten und kommunalen Vermietern
  • engmaschiger Austausch mit den Vermietern für einen Wohnungserhalt
  • Zusammenarbeit mit den vorhandenen Netzwerkpartnern wie Umzugsfirmen, Sozialkaufhäusern etc.
  • Hilfe beim Erhalt von Leistungen, Unterstützung bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Behörden und Ämtern
  • Kooperation mit Schuldnerberatungen
  • Hilfe beim Überblick über eventuelle Schulden, Unterstützung bei der Schuldenregulierung, Erstellen eines Haushaltsplans und auf Wunsch Einteilung finanzieller Mittel
  • Nutzen der vorhandenen Verbindungen zu Fachärzten und Gewährleistung der ärztlichen Versorgung
  • Weitervermittlung in längerfristigere Hilfen
  • Anbindung an Beratungsstellen
  • Einzelgespräche und Klientenzentriertes Arbeiten zur Stärkung der persönlichen Fähigkeiten, Ressourcenstärkung
  • Unterstützung bei der Aufnahme bzw. dem Erhalt der Arbeitsstelle, Schaffen neuer beruflicher Perspektiven wie Ausbildungen, Weiterbildungen oder schulischen Abschlüssen
  • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und Gestaltung des Alltags
  • Begleitung und Unterstützung im Umgang mit Briefverkehr, dem Wahrnehmen von Termin in Behörden oder Ämtern

Wohnraum

Die Wohnung soll in besonderen Krisensituationen, Menschen in Notlagen, vor der Obdachlosigkeit schützen. Das Wohnrecht ist an die Betreuung nach §67 SGB XII gebunden und für die Dauer von einem Jahr begrenzt.

Zur Verfügung steht eine voll möblierte Wohngemeinschaft, bestehend aus einer eingerichteten Gemeinschaftsküche, einem Gemeinschaftsbad, sowie einem Gemeinschaftszimmer. Als Rückzugsort dienen jeweils eigene Zimmer, welche abschließbar sind.

Die Kosten der Unterkunft werden für Bürgergeldbeziehende vom Jobcenter Erzgebirgskreis übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie unter : Kontakt

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