Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Betreuungsform der offenen Hilfe. Es soll Menschen mit Unterstützungsbedarf ein Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Die Bewältigung der Problemlagen soll dabei im Sinne der hilfebedürftigen Person geschehen. Das Angebot ist auf einen kurzen Zeitraum beschränkt und dient dabei auch als Orientierungsphase.
Zielgruppe – Für Wen sind wir da?
Die Hilfe kann von volljährigen Menschen genutzt werden, welche besondere soziale Schwierigkeiten haben, hierzu zählen:
Die Wohnungsnotfallhilfe richtet sich an Menschen ohne festen Wohnsitz. Primäres Ziel ist hier die Beseitigung der Wohnungslosigkeit. Dies kann für Betroffene eine große Herausforderung darstellen, aus diesem Grund bietet die SWIDGE GbR eine Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringungsmöglichkeit in einer Notwohnung an, bis ein eigener Wohnraum gefunden werden kann.
Das Ziel ist ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu erreichen. Weiter sollen Alltagskompetenzen erhalten und entwickelt werden, um perspektivisch eine selbstständige Bewältigung des Lebensalltags meistern zu können.
Das Ziel ist ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu erreichen. Weiter sollen Alltagskompetenzen erhalten und entwickelt werden um perspektivisch eine selbstständige Bewältigung des Lebensalltags meistern zu können. Auch soziale Kompetenzen im Umgang mit dem Umfeld des Menschen sollen entwickelt werden, aber auch die Förderung im Umgang mit Geld und der Erwerbstätigkeit bzw. den Einsatz auf dem ersten Arbeitsmarkt werden anvisiert. Um eine soziale Isolation zu vermeiden wird ebenfalls im Bereich der Freizeitgestaltung mit dem Klienten gearbeitet.
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat das Ziel die Leistungsberechtigten bei der Führung eines ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten entsprechenden, selbstverantwortlich gestalteten und organisierten Lebens zu unterstützen. Insbesondere durch Beratung und persönlicher Betreuung sollen die Leistungsberechtigten zur Selbsthilfe befähigt, ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und die Führung eines menschenwürdigen Lebens gesichert werden ( §2 Abs. 1 der DVO zu §69 SGB XII)
Die Wohnung soll in besonderen Krisensituationen, Menschen in Notlagen, vor der Obdachlosigkeit schützen. Das Wohnrecht ist an die Betreuung nach §67 SGB XII gebunden und für die Dauer von einem Jahr begrenzt.
Zur Verfügung steht eine voll möblierte Wohngemeinschaft, bestehend aus einer eingerichteten Gemeinschaftsküche, einem Gemeinschaftsbad, sowie einem Gemeinschaftszimmer. Als Rückzugsort dienen jeweils eigene Zimmer, welche abschließbar sind.
Die Kosten der Unterkunft werden für Bürgergeldbeziehende vom Jobcenter Erzgebirgskreis übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie unter : Kontakt