Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Erkrankung ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und bei der sozialen Teilhabe ermöglichen. Die Betreuung ist auf einen längerfristigen Zeitraum angelegt und dabei engmaschig an die Bedürfnisse und den Unterstützungsbedarf des Hilfesuchenden angepasst. Alltagsorientierte Hilfen und regelmäßige Kontakte führen zu Stabilität, unterstützen eine weitgehend selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung und sollen die stationäre Unterbringung vermeiden.
Zielgruppe – Für Wen sind wir da?
Die Hilfe widmet sich erwachsenen Personen mit einer geistigen, seelischen und/ oder körperlichen Behinderung: Psychische Erkrankungen wie:
Ausgeschlossen sind Personen, die aufgrund ihrer Behinderung/Erkrankung das Leistungsangebot nicht annehmen können, z.B.:
Die weitere besondere Wohnform ist eine Betreuungsform der offenen Hilfe. Dem Hilfesuchenden soll ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnumfeld ermöglicht werden, um so eine stationäre Unterbringung zu vermeiden.
Das grundlegende Ziel ist ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Bereich des Wohnens zu erreichen. Des Weiteren sollen Alltagskompetenzen aufgebaut beziehungsweise vorhandene erhalten werden um perspektivisch eine selbstständige Bewältigung des Lebensalltags gewährleisten zu können. Die Entwicklung von sozialen Kompetenzen, aber auch die Förderung im Umgang mit Geld und dem Nachgehen einer tagesstrukturierenden Tätigkeit werden begleitet und unterstützt. Eine Hilfe im Bereich der Freizeitgestaltung soll eine soziale Isolation vermeiden.
Die zentralen Ziele bei der Arbeit mit dem Hilfesuchenden sind angelehnt an psychosoziale Themengebiete wie Lebensplanung/Wünsche/Ziele und der Umgang mit der Behinderung/Erkrankung. Die genannten Punkte sind existenziell für das Erreichen aller weiteren Ziele. Zudem sind sie für unsere methodische Arbeit unabdingbar.
Kosten:
Bei der Beantragung der Hilfe werden die finanziellen Mittel des Hilfebedürftigen geprüft. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dürfen eine festgesetzte Höchstgrenze nicht überschreiten. Liegen Einkommen und Vermögen höher, ist eine Beteiligung an den Kosten vorgesehen, bei wesentlich höherer Überschreitung auch die volle Kostenübernahme als "Selbstzahler".
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über die SWIDGE GmbH im gemeinsamen Austausch mit dem Hilfesuchenden. In einem unverbindlichen Erstgespräch werden die notwendigen Angaben besprochen und der weitere Ablauf erläutert. Anschließend ist eine gesundheitliche Begutachtung über das kommunale Gesundheitsamt vorgesehen, um den Hilfebedarf bestätigen zu lassen. Der Kommunale Sozialverband Sachsen trifft im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens Entscheidungen über die Erforderlichkeit der Unterstützung sowie über den Beginn der Maßnahme. Eine Unterstützung im Rahmen des Antragsverfahrens ist selbstverständlich Teil des Angebots. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Kommunalen Sozialverbands Sachsen.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Kommunalen Sozialverbands Sachsen.